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Begriffe und ihre Bedeutung
Funkanlage |
Sie besteht in der Regel aus dem Sender und/oder dem Empfänger,dem Lautsprecher, der Stromversorgung, der Antenne und Mikrofon. |
Errichten |
Eine Funkanlage gilt als errichtet, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Betrieb genommen werden kann, z.B. durch Anstecken der Strom- |
Betreiben |
Betrieben wird eine Funkanlage, wenn sie zumindest eingeschaltet und damit empfangs- |
Seefunkstelle |
Funkstelle des beweglichen Seefunkdienstes, die an Bord eines Schiffes installiert ist, das nicht ständig vor Anker liegt. |
Schiffsfunkstelle |
Bewegliche Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunk, die sich an Bord eines Schiffes befindet, das nicht ständig festgemacht ist. |
Küstenfunkstelle |
Funkstelle des beweglichen Seefunkdienstes, die an Land installiert ist. |
AAIC |
Accounting Authority Identification Code (Abrechnungskennung) |
GMDSS |
Global Maritime Distress and Safety System (Weltweites Seenot- |
NAVTEX |
Navigational Warnings by Telex (Sicherheitsinformation über Telex) |
MSI |
Maritime Safety Information (Mitteilungen für die Sicherheit der Schifffahrt) |
Internationale Begriffe |
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MAYDAY |
Notzeichen; bei ernster und unmittelbarer Gefahr für Schiff und Besatzung oder bei unmittelbarer Gefahr für ein Besatzungsmitglied |
PAN PAN |
Dringlichkeitszeichen; (dreimal gesprochen) bei sehr dringender Meldung über die Sicherheit eines See- |
SECURITE |
Sicherheitszeichen; (dreimal gesprochen) bei Ankündigung wichtiger nautischer Warnungen und wichtiger Wetterwarnungen |
MAYDAY- |
(dreimal gesprochen) Ankündigung einer Notmeldung durch eine Funkstelle, die sich selber nicht in Not befindet |
SILENCE- |
Aufforderung zum Einhalten der Funkstille während des Notverkehrs durch die Funkstelle in Not oder die Funkstelle, die den Notverkehr leitet |
SILENCE- |
Aufforderung zum Einhalten der Funkstille während des Notverkehrs durch eine andere Funkstelle |
SILENCE- |
Meldung über die Beendigung des Notverkehrs und Wiederaufnahme des normalen Funkbetriebes |